Liebe Mitbürger*innen,
Privatwaldbesitzer werden gebeten ihre Grundstücksgrenzen, die durch überhängende Äste von Bäumen und Sträuchern stark zugewachsen sind, freizuschneiden. Leider kommen nur wenige Privatwaldbesitzer ihrer Verkehrssicherungspflicht nach und schneiden den Überhang zeitnah zurück. Überhängende Bäume und Äste stellen eine Gefährdung für Wanderer, Radfahrer und den Fahrzeugverkehr dar. Momentan können größere Fahrzeuge (zum Beispiel Löschfahrzeuge der Feuerwehr) nicht mehr durchfahren ohne beschädigt zu werden. Im Schadensfall haftet der Grundstückseigentümer für seine Nachlässigkeit.
Das Forstamt bittet die Privatwaldbesitzer ihre Parzellen zu kontrollieren und Überhang bis spätestens Ende Dezember 2021 zu entfernen. Es findet eine Kontrolle durch den zuständigen Förster statt. Überhang wird vom Forstbetrieb „von Amts wegen“ entfernt und in Rechnung gestellt.
Der Forstzweckverband und die Ortsgemeinde Gommersheim